ENERGIEAUSWEIS (EnEV)

Seit dem 1. Juli 2008 haben potentielle Mieter und Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Dies galt zunächst für Häuser, die bis 1965 gebaut wurden. Inzwischen besteht seit dem 1. Januar 2013 die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises für alle Eigentümer von Wohnungen oder Häusern, die zur Vermietung angeboten werden.

Für Eigentümer von Wohnimmobilien, die diese selbst nutzen, besteht die Verpflichtung nicht.

Weitere Einzelheiten zum Energieausweis finden Sie unter den nachfolgenden Links des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie dem Wikipedia Online Archiv:



http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2013/223-ramsauer-enev.html

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/enev-wesentliche-inhalte-der-novellierung.pdf?__blob=publicationFile

http://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung

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