Wertermittlung

Die Ermittlung eines realistisch erzielbaren Verkaufspreises ist essentiell für jeden Immobilienverkauf.

Es ist ein Irrglaube zu meinen, es sei sinnvoll, beim Immobilienverkauf mit einem möglichst hohen Fantasie-Preis einzusteigen. Stattdessen ist es um vieles erfolgreicher, von Anfang an einen realistischen Preis festzulegen, der sowohl der Lage, der Größe als auch dem Zustand des Objekts entspricht. Für die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. RUHRKONZEPT Immobilien Bochum hat in der Wertermittlung langjährige Erfahrung. Wir arbeiten bereits seit 2011 in Bochum und der Region des mittleren Ruhrgebietes und haben seitdem bereits über 80 Immobilien bewertet und erfolgreich vermittelt.

RUHRKONZEPT Immobilien Bochum bestimmt den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie. Dies geschieht in einem Wertgutachten (Kurzbewertung). Darin berechnen wir den Marktwert nach dem Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren.

Wichtig zu wissen: Bei einem Wertgutachten handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine praxisbasierte, fundierte Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer.

Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es direkt zu einem marktnahen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung entgegen.

Die Konditionen für eine Marktwertanalyse teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Falls Sie uns im Anschluss mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), verrechnen wir den Preis voll mit der Courtage (Maklerprovision).

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Aktuelle Änderungen im Verbraucherrecht

Seit dem 13.06.2014 ist die Widerrufsregelung nach dem Fernabsatzgesetz für Ver- braucher auch für Dienst-leistungen von Immobilien-maklern in Kraft getreten:

Verbraucher können Dienst-leistungsverträge v. Maklern, welche außerhalb der Ge- schäftsräume, per Internet, Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen wurden, inner- halb von 14 Tagen widerrufen. Die vollständige Widerrufs-belehrung finden Sie HIER.

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